Rechtsprechung
RG, 15.10.1907 - II 520/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Geht im Falle des § 193 St.G.B.'s das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form hervor, wenn der Täter seine Vorwürfe -- sachlich unnötig -- übertrieben, verstärkt oder vergrößert hat?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 40, 317
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Das Berufungsgericht übersieht, daß die Entscheidungen des Reichsgerichts, auf die es sich für seine gegenteilige Auffassung stützt (RG JW 1914, 368, 371; RGSt 40, 317), sich nur mit der Strafbarkeit - die stets ein Verschulden voraussetzt -, nicht aber der objektiven Widerrechtlichkeit von über Gebühr kränkenden Äußerungen befassen. - BGH, 29.10.1953 - 4 StR 325/53
Rechtsmittel
Das Urteil erörtert zwar nicht ausdrücklich, ob der Angeklagte sich nach seinem Bildungsgrade, seiner Persönlichkeit und seinen Lebensverhälbnissen auch bewusst war, dass die Form seiner Erklärungen und die dazu gewählte Gelegenheit nicht notwendig waren, am das Ziel berechtigter Interessenwahrung zu Erreichen (RGSt 40, 317; JW 1938, 1805 Nr. 6; DR 1943, 189).